
Call for Papers
Einreichung
Bitte beachten Sie folgendes bei der Einreichung von Beiträgen:
- Einreichungen sind in deutscher und in englischer Sprache möglich.
- Alle Einreichungen müssen der Formatvorlage entsprechen.
- Es sind zwei Arten von Einreichungen möglich: (1) Full Paper mit max. 12 Seiten inkl. Literaturverzeichnis sowie (2) Research in Progress Paper mit max. 7 Seiten inkl. Literaturverzeichnis.
- Full Paper werden in den Teilkonferenzen in einem Vortrag vorgestellt, Research in Progress Paper werden als Poster präsentiert. Die Chairs der Teilkonferenzen können für die Präsentation von regulären Beiträgen und die Diskussion von Research in Progresss Paper im Rahmen von interaktiven Elementen nach Rücksprache mit den Conference Chairs abweichende Formate für die Präsentation der Beiträge vorsehen.
- Alle Beiträge müssen zunächst mit anonymisierten Autorenangaben eingereicht werden. Für angenommene Beiträge sind diese Angaben zur finalen Fassung zu ergänzen.
- Beiträge werden abgewiesen, wenn Sie nicht der Formatvorlage entsprechen, die Vorgaben zur Seitenzahl einhalten oder nicht anonymisiert sind.
- Jeder Beitrag kann nur für eine Teilkonferenz eingereicht werden.
- Die Einreichung von Beiträgen erfolgt ausschließlich über das Konferenzsystem EasyChair.
- Es werden alle angenommenen Beiträge in den Konferenzband aufgenommen.
- Es muss mindestens ein Autor pro Paper für die Konferenz angemeldet sein und den Tagungspreis entrichten. Anderenfalls wird der Beitrag nicht veröffentlicht.
- Sind Track Chairs an Papern beteiligt, die sie für die eigene Teilkonferenz einreichen möchten, so sind diese im speziellen Track „Einreichungen für die eigene Teilkonferenz“ einzureichen. Mitglieder des Programmkomitees können für die Teilkonferenz einreichen, in der sie Mitglied im Programmkomitee sind.
- Alle Teilkonferenzen sind aufgefordert, interaktive Elemente in die Konferenzen zu integrieren. Die Koordination dieser Elemente sowie die dafür ggf. zusätzlichen bestehenden Einreichungs- und Begutachtungsprozesse werden von den Teilkonferenz-Chairs organisiert. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten zur Teilkonferenz.
- Wichtige Termine: Alle wichtigen Termine finden Sie auf der Konferenz-Website (mkwi2018.org).
Begutachtung von Beiträgen
- Die Chairs der Teilkonferenzen koordinieren die Begutachtung der Beiträge ihrer Konferenz.
- Die Gewinnung von Gutachterinnen und Gutachtern wird von den Mitgliedern des Programmkomitees unterstützt.
- Die Begutachtung erfolgt im doppelt-blinden Verfahren.
- Gutachter sollten mit dem Themenfeld des Papers vertraut sein und mindestens das Qualifikationsniveau von Promovierenden aufweisen.
- (Vermutete) Interessenskonflikte sind gegenüber den Chairs der Teilkonferenz sowie gegenüber den Conference Chairs offenzulegen. Richtlinie für Interessenskonflikte sind die Grundsätze der DFG.
- Die Begutachtung sowie die Organisation des Begutachtungsprozesses erfolgt vertraulich. Informationen über Personen, Beiträge und Entscheidungen sind nur den Personen zugänglich zu machen, die für die Organisation des Begutachtungsprozesses darauf angewiesen sind.
- Für jeden Beitrag werden mindestens zwei Gutachten eingeholt.
- Die Teilkonferenz-Chairs schlagen auf der Grundlage der eingegangenen Gutachten vor, ob ein Beitrag angenommen werden soll oder nicht. Die Entscheidung wird begründet und im Konferenzsystem dokumentiert.
- Sobald die Entscheidungen für alle Paper einer Teilkonferenz getroffen wurden, erfolgt eine Abstimmung mit den Konferenz-Chairs über die Annahme bzw. Ablehnung der Beiträge. Diese Abstimmung erfolgt auf der Grundlage einer im Mittel zu erzielenden Annahmequote von 50% über alle Beiträge.
- Die Autoren werden von den Konferenz-Chairs über die Annahme bzw. Ablehnung der Beiträge informiert.
- Die Autoren angenommener Beiträge überarbeiten ihre Beiträge auf der Grundlage der Rückmeldungen der Gutachter und der Teilkonferenz-Chairs.
- Wichtige Termine: Alle wichtigen Termine finden Sie auf der Konferenz-Website (mkwi2018.org).